Startgutschrift

Hinweis: Derzeit werden durch die Zusatzversorgungskassen Überprüfungsberechnungsbescheide zur Startgutschrift an die Versicherten versandt. Nach unserer Einschätzung sind diese Bescheide rechtswidrig (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 22.10.2012). Was in Bezug auf die Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift unternommen werden kann lesen Sie hier:

http://www.startgutschrift.de/ueberpruefungsberechnung2012/wahren-sie-ihre-rechte


Die aktuellsten Mitteilungen zur Rechtslage und den ergangenen gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 30.05.2011, erhalten Sie hier:

www.startgutschrift.de/blog


Die Erfahrungen der letzten Jahre (unter anderem in einer Vielzahl von Prozessen zur Startgutschrift) haben gezeigt, dass für eine nachhaltige und erfolgreiche Verteidigung der Rechte der Zusatzversicherten eine Bündelung deren berechtigten Interessen erforderlich ist.

Dies kann nicht allein den gewerkschaftlichen Vertretungen überlassen bleiben.
 
Die den rentenfernen Versicherten bei der Systemumstellung erteilte Startgutschrift hat sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als rechtswidrig erwiesen. Hinter der Startgutschrift verstecken sich zudem umfänglich massive Kürzungen der Rentenanwartschaften. Die gewerkschaftlichen Vertreter der Versicherten sind bislang ihrem tarifpolitischen Auftrag, verfassungskonforme Satzungsregelungen herbeizuführen und nicht vertretbaren Kürzungen der Rentenanwartschaften durch die Startgutschrift, deren Tragweite viele Versicherte erst in den Rentenmitteilungen nach der Mitteilung der Startgutschrift realisiert hatten, entgegenzutreten, nicht gehörig nachgekommen.
 
Der aktuelle Rechtszustand, dass allein bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für ca. 1,7 Millionen rentenferne versicherte Arbeitnehmer seit nunmehr über 8½ Jahre trotz der ergangenen Rechtssprechung zu den Startgutschrift keine verfassungskonforme Satzungsregelungen für die Berechnung ihrer Ansprüche bestehen, wird weitgehend als rechtsstaatlich höchst bedenklich angesehen.
 
Geboten erscheint uns, dass die betroffenen Versicherten der Zusatzversorgungskassen nachhaltig bei den zuständigen Gewerkschaften vorstellig werden, um das Aushandeln einer verfassungskonformen Satzung einzuverlangen, die die im Zusammenhang mit der Startgutschrift entstandenen Schieflagen beseitigt.
 
Erforderlich ist unseres Erachtens weiterhin, auch im politischen Raume auf den unverändert rechtsstaatlich problematischen Zustand im Zusatzversorgungsrecht und in der Behandlung der Zusatzversorgungsrente hinzuweisen, etwa durch Einreichung einer Massenpetition zum Petitionsausschuss des Bundestages.
 
Ebenso sollte in den richterlichen Verfahren, wie der in Vorbereitung befindlichen Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg begleitend festgelegt werden, dass nicht lediglich das berechtigte Einzelinteresse einer einzelnen beschwerdeführenden Partei betrieben wird, sondern hinter einem Pilotverfahren das Gesamtinteresse der Zusatzversicherten steht.
 
Um diese Form der Interessenwahrnehmung zu realisieren, haben wir eine Interessengemeinschaft mit einer Vielzahl von zusatzversicherten Arbeitnehmern gegründet, die auf www.startgutschrift.de erreichbar ist.
 
Sie können dieser Interessengemeinschaft beitreten, indem Sie uns nachstehend über Ihre Kontaktdaten unterrichten. Mit ihrem Beitritt unterstützen Sie die Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Der Beitritt ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Sie können Ihre Mitgliedschaft auf www.startgutschrift.de jederzeit beenden.
 
Über die weiteren für die Interessengemeinschaft beabsichtigte Aktionen - Aufforderungsschreiben an die Gewerkschaften, Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages - werden wir Sie im Newsletter und hier auf www.startgutschrift.de vorab informieren.
 
 

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