OLG Karlsruhe sieht die Überprüfungsberechnungen der VBL kritisch

In den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren vor dem Versicherungssenat des Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die von der Zusatzversorgungskasse/VBL erteilten Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift fanden am 25. und 27.11.2014 erste Verhandlungen statt.

Verhandelt wurden über vierzig Rechtsstreitigkeiten. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

Der Versicherungssenat gab bekannt, dass eine vom Landgericht abweichende Beurteilung der Rechtslage in Betracht kommen könnte. Insbesondere könnte der Einwand durchgreifen, dass die neue Übergangsregelung der Zusatzversorgungskasse/VBL den im Verfahren des Bundesgerichtshof (BGHZ 174,127) festgestellten Gleichheitsverstoß nicht beseitigt, weil ein Abzug von 7,5 % vorgenommen wird.

Weiterhin führte der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts aus, dass in erster Linie Rechtsfragen in Rede stehen, die nicht von den individuellen Verhältnissen einzelner Kläger (Versicherten) abhängen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Donnerstag, den 18.12.2014.

Es steht zu hoffen, dass der Versicherungssenat des Oberlandesgericht Karlsruhe seine in der mündlichen Verhandlung geäußerte Rechtsauffassung auch in der Nachberatung beibehält und unter Aufhebung der erstinstanzlichen Urteile des Landgerichts Karlsruhe die Klagen der Versicherten gegen die Überprüfungsberechnungen der Zusatzversorgungskasse/VBL stattgeben wird.

Wir werden weiter berichten.

 

Karlsruhe, den 02.12.2014

Valentin Heckert

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Wolfgang Andreas Klohe, Evelyn Wettstein, Martin Blasczcak

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