Einführung in die Problematik

Deutschlandweit sind mehr als 3,2 Millionen Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst Pflichtversicherte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder einer vergleichbaren Zusatzversorgungskasse.

Die Zusatzversicherung verspricht, eine Versorgung zu gewähren, die den Lebensstandard im Alter neben der gesetzlichen Rentenversicherung absichert. Tatsächlich ist die ursprünglich vereinbarte beamtenähnliche Versorgung längst nicht mehr gewährleistet.

Diverse Satzungsänderungen der Zusatzversorgungskassen in den vergangenen 20 Jahren haben dazu geführt, dass die Ansprüche auf eine den Beiträgen und Umlagen entsprechende Leistung soweit beschnitten wurde, das inzwischen viele Zusatzrenten weit unter dem erwarteten Niveau bleiben. 

Insbesondere der Systemwechsel der Zusatzversorgungskassen zum 01.01.2002 von einem Gesamtversorgungssystem zu einem sog. Punktemodell bedeutet für einen Großteil der Versicherten einen gravierenden Einschnitt in erworbene Anwartschaften, vielfach werden nur noch Mindestrenten erreicht ohne Berücksichtigung auf eine angemessene Besitzstandswahrung.

Über das Zusatzversorgungsrecht wird häufig nur unvollständig oder einseitig informiert. Tatsächlich ist Angestellten und Arbeiter häufig nicht nachvollziehbar, welche Auswirkungen die aktuellen grundlegenden Veränderungen haben und welche Leistungen sie zukünftig erwarten können.

Zwar wurden anlässlich der Systemumstellung sog. „Startgutschriften“ an die Versicherten versandt, in denen die Berechnungen der Anwartschaften dargestellt sind. Diese sind aber für Laien häufig kaum durchschaubar, so dass Fehler, unbedingt innerhalb der vorgegebenen Frist beanstandet werden sollten, nicht erkennbar sind.

In Anbetracht dessen, dass die Zusatzversorgungsrente eine wesentlicher Bestandteil der Altersversorgung der Angestellten im öffentlichen Dienst darstellt und anzunehmen ist, dass die gesetzlichen Renten weiter sinken werden, lohnt es sich, die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen und hierfür kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

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