VBL unterliegt vor dem Landgericht Berlin

Das Landgericht Berlin – Versicherungskammer - hat in mehreren Verfahren die Klage der Versicherten gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)zugesprochen

Das Gericht hat die Überprüfungsberechnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)zur Startgutschrift für rechtswidrig erkannt.
Es hat festgestellt, dass die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)gemäß ihrer Satzung neu berechnete Startgutschrift den Wert der von den Versicherten erworbenen Anwartschaft auf die zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlegt.

Damit ist ein überaus wichtiger Zwischenerfolg erzielt.

Wir führen die Entscheidungen der Versicherungskammer des Landgerichts Berlin in die von uns geführten Verfahren ein.
Wir sind zuversichtlich, dass die tragenden Gründe der Entscheidungen des Landgerichts Berlin auch diese Verfahren positiv beeinflussen und für die Versicherten zum Erfolg führen.

Wir geben zu bedenken, dass Versicherte, die bislang noch keine Schritte gegen die Überprüfungsberechnungen / Neuberechnungen der Zusatzversorgungskassen zur Startgutschrift eingeleitet haben, im eigenen Interesse solche Schritte nunmehr zur Wahrung ihrer eigenen Rechte bedenken sollten.

Es ist unverändert zu berücksichtigen, dass sich positive Prozessergebnisse möglicherweise nur auf die Prozessparteien auswirken.

Falls Sie Ihre Rechte wahren möchten, dürfen wir deshalb unverändert auf unseren Link
http://www.startgutschrift.de/ueberpruefungsberechnung2012/wahren-sie-ihre-rechte
hinweisen.

In jedem Falle sollte eine Beanstandung gegen die von den Zusatzversorgungskassen erteilte Neuberechnungen / Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift ausgebracht werden, die unseres Erachtens auch nicht verfristet wäre.

Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Evelyn Wettstein, Wolfgang Andreas Klohe (Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht),Fabian Köntopp(Arbeitsrecht)

durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert

Kanzlei Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Akademiestr. 28
D-76133 Karlsruhe

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