Erfolg vor dem Landgericht

In den Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe wurde erreicht,

dass die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) unter dem Druck der erhobenen Klagen über ihren Prozessbevollmächtigten in der Gerichtsverhandlung vom 12.10.2012 erklärt hat, die Überprüfungsberechnungen der zum 31.12.2001 erteilten Startgutschriften den rentenfern Versicherten beginnend ab 15.10.2012 bis längstens 30.11.2012 zuzusenden.

Der Rechtsstreit wird sich somit in der Hauptsache bis Ende November erledigen. Das Gericht wird dann lediglich noch über die Kosten zu entscheiden haben.

Die zugrundeliegende Vereinbarung der Tarifparteien erfolgte bekanntlich zum 30.05.2011.

Höchst befremdlich bleibt unseres Erachtens in jedem Fall, dass die VBL erst nach rund 1 ½ Jahren beginnt, die hieraus geschuldeten „Überprüfungsberechnungen“ ihren Versicherten zuzusenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Valentin Heckert

 

Rechtsanwälte Valentin  Heckert,  Harriet Schäfer-Heckert,
Evelyn Wettstein,  Wolfgang Andreas Klohe (Fachanwalt für Verkehrsrecht),
Joachim Städter (Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Lehrbeauftragter)

durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert

Kanzlei Rechtsanwälte Heckert  & Kollegen
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