Widerstand gegen die Überprüfungsberechnungen, Verfahrensstand

Der Widerstand der versicherten Arbeitnehmer gegen die Überprüfungsberechnungen der Zusatzversorgungskassen wächst.  Immer mehr versicherte  Arbeitnehmer bringen gegen die Überprüfungsberechnung/Vergleichsberechnung der Zusatzversorgungskassen eine Beanstandung aus.

Seitens der Zusatzversorgungskassen wird vornehmlich argumentiert, sie würden in den von ihnen ausgebrachten Überprüfungsvergleichsberechnungen zur Startgutschrift lediglich die Einigung der Tarifparteien vom 23.05.2011 umsetzen. Immer mehr versicherte  Arbeitnehmer sind indessen nicht bereit, diese Argumentation und die dahinter verborgene häufig massive Kürzung ihrer Rentenanwartschaften hinzunehmen.

Die Versicherten weisen auf die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken hin, die gegenüber den neuerlichen tarifvertraglichen Regelungen bestehen. Erweisen sich auch diese neuen tarifvertraglichen Regelungen als verfassungswidrig, können sich die Zusatzversorgungskassen auch nicht auf solche verfassungswidrige Regelungen stützen.

Insgesamt  befindet sich die Auseinandersetzung mit den Zusatzversorgungskassen derzeit weitgehend im Beanstandungsstadium.

Überwiegend haben die versicherten Arbeitnehmer bereits fristgerecht eine Beanstandung gegen die zugegangene Überprüfungsberechnung ausgebracht. Sofern dies noch nicht erfolgt sein sollte, weisen wir nachdrücklich nochmals darauf hin, dass für eine solche Beanstandung gegenüber den Zusatzversorgungskassen nunmehr in immer mehr Fällen ein Fristablauf droht.

Die Zusatzversorgungskassen, insbesondere die VBL, haben eine sechsmonatige Beanstandungsfrist in ihre Satzung aufgenommen. Sollte eine fristgerechte Beanstandung nicht ausgebracht werden, droht allein wegen Fristablaufs ein Rechtsverlust, auch wenn die Vergleichsberechnungen sich im Folgenden als rechtswidrig/verfassungswidrig erweisen.

Wir dürfen indessen nochmals auf unser Angebot, die notwendige Schritte auszubringen unter

 

http://www.startgutschrift.de/ueberpruefungsberechnung2012/wahren-sie-ihre-rechte

 

hinweisen.

Erste Klagen sind eingereicht. Weitere Klagen werden sukzessive folgen. Der Druck auf die Zusatzversorgungskassen wird damit weiter wachsen.

Verhandlungstermine sind nach unserer Kenntnis vor dem Amts- und Landgericht Karlsruhe auch noch nicht anberaumt.

Mit weiteren Klageinreichungen ist im Mai und Juni zu rechnen.

Wir werden über die Gesamtentwicklung berichten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Valentin Heckert

 

Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Evelyn Wettstein, Wolfgang Andreas Klohe (Fachanwalt für Verkehrsrecht),
Joachim Städter (Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Lehrbeauftragter)

durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert

Kanzlei Rechtsanwälte Heckert  & Kollegen
Akademiestr. 28
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