Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, ist eine hauptsächlich vom Bund und den Ländern getragene Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes).
Die VBL ist als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums.
Die VBL wurde am 26. Februar 1929 durch eine Errichtungsverfügung des Reichs und des Landes Preußen als Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL) in Berlin gegründet. Ihre Rechtsfähigkeit wurde der ZRL am 4. März 1929 durch das Land Preußen verliehen.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder residierte seit Frühjahr 1945 zunächst in Amberg.
Im Jahre 1949 schlossen die Länder der westlichen Besatzungszonen eine Vereinbarung, in der festgelegt wurde, die Zusatzversorgung des Reichs und der Länder als Anstalt des öffentlichen Rechts weiterzuführen.
Die Aufsicht über die Anstalt sollte durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den Finanzministerien der beteiligten Länder geführt werden, solange die Zusatzversorgung des Reichs und der Länder ihren Sitz in Bayern hatte.
Am 23. Mai 1950 übernahm das Bundesministerium der Finanzen durch Erlass die Aufsicht über die Anstalt und erklärte sich zum "Mitträger".
In der ersten Satzung wurde 1951 die Anstalt in Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder umbenannt. Seit 1952 hat sie ihren Sitz in Karlsruhe. Organe der VBL sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verwaltet als größte deutsche Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes Beiträge und Umlagen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Höhe von etwa 10 Milliarden Euro jährlich.