Erste Klage zur Umsetzung der Tarifeinigung erhoben

(Gericht überprüft Praxis der Zusatzversorgungskassen)

Wir haben im Beitrag vom 08.08.2011 mitgeteilt, dass wir Pilotverfahren zur Umsetzung der Tarifeinigung vorbereiten.

Wir sind der Auffassung, dass die Zusatzversorgungskassen zu einer zeitnahen Umsetzung der Neuregelung verpflichtet sind.

Nachdem Abmahnungen an die Zusatzversorgungskassen erfolglos blieben, haben wir gerichtliche Pilotverfahren auf Erstellung einer Neuberechnung der Rentenansprüche in Umsetzung der Einigung der Tarifparteien vom 30.05.2011 erhoben.

Über den Fortgang dieser Verfahren werden wir berichten.

Die rechtliche – insbesondere verfassungsrechtliche – Überprüfung der zu erwartenden neuen Bescheide bleibt hiervon unberührt.


Anerkennung von Mutterschutzzeiten: Erste Klagen erfolgreich

Prozesserfolg für Versicherte in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Am 4. November 2011 hat das Amtsgericht Karlsruhe den mit unserem Blogbeitrag vom 1. August 2011 angekündigten Klagen auf Anerkennung von Mutterschutzzeiten stattgegeben.

Sobald uns die ergangenen Urteile mit Entscheidungsgründen vorliegen, werden wir diese auswerten und weiter berichten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28. April 2011 festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verfassungswidrig ist.


Pilotverfahren zur Umsetzung der Tarifeinigung in Vorbereitung

Wir haben im Blogbeitrag vom 06.07.2011 über die problematische weitere Vereinbarung der Tarifparteien zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst berichtet. Die Tarifparteien haben – wie mitgeteilt – für rentenferne Versicherte (Versicherte, die nach dem 01.01.1947 geboren wurden) im Wege eines 5. Änderungsvertrages zu Altersvorsorgetarifvertrag eine Neuregelung getroffen.
 
Wir haben bereits ausgeführt, dass unseres Erachtens diese Neuregelung sowohl den verfassungswidrigen Eingriff in die geschützten Eigentumsrechte der Versicherten, wie auch den verfassungswidrigen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot fortsetzen.

Anerkennung von Mutterschutzzeiten: Erste Klageverfahren anhängig

Das Bundesverfassungsgericht  hat, wie bereits mitgeteilt, in dem am 28. April 2011 ergangenen Beschluss festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe verfassungswidrig ist.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie andere Zusatzversorgungskammern wurden in der Zwischenzeit von Versicherungsnehmerinnen zur Umsetzung dieses klaren Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts sowie um entsprechende Neuberechung ihrer Versorgungspunkte aufgefordert.


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