Überprüfungsberechnungen der Startgutschrift bleiben rechtswidrig

1. Überprüfungsberechnungen  der VBL gehen derzeit zu

In den letzten Tagen sind  nunmehr auch von  der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe) erste „Überprüfungsberechnungen“ zur Startgutschrift an einzelne Versicherte zugegangen.

Wie berichtet hat die VBL erklären lassen, dass sämtliche „Überprüfungsberechungen“ den Versicherten bis spätestens Ende November zugehen.

In der Sache hat sich indessen bestätigt, dass die „Überprüfungsberechnungen“ die Rechtsmängel der Startgutschriften nicht beseitigen.

In ganz überwiegendem Maße kommt die VBL  - wie bereits zuvor andere Zusatzversorgungskassen -  zu dem Ergebnis, dass keine Erhöhung der zum 31.12.2001 erteilten Startgutschriften zu erfolgen habe. Lediglich  in wenigen Einzelfällen erfolgt eine geringfügige Verbesserung.


Erfolg vor dem Landgericht

In den Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe wurde erreicht,

dass die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) unter dem Druck der erhobenen Klagen über ihren Prozessbevollmächtigten in der Gerichtsverhandlung vom 12.10.2012 erklärt hat, die Überprüfungsberechnungen der zum 31.12.2001 erteilten Startgutschriften den rentenfern Versicherten beginnend ab 15.10.2012 bis längstens 30.11.2012 zuzusenden.

Der Rechtsstreit wird sich somit in der Hauptsache bis Ende November erledigen. Das Gericht wird dann lediglich noch über die Kosten zu entscheiden haben.

Die zugrundeliegende Vereinbarung der Tarifparteien erfolgte bekanntlich zum 30.05.2011.

Höchst befremdlich bleibt unseres Erachtens in jedem Fall, dass die VBL erst nach rund 1 ½ Jahren beginnt, die hieraus geschuldeten „Überprüfungsberechnungen“ ihren Versicherten zuzusenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Valentin Heckert

 


Verhandlungstermine vor dem Landgericht Karlsruhe

In den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren zur Neuberechnung der Betriebsrente in Umsetzung der Tarifvereinbarung vom 30.05.2011 hat das Landgericht Karlsruhe nunmehr Verhandlungstermin anberaumt auf den 12.10.2012.

Wir sind unverändert der Auffassung, dass die VBL verpflichtet ist, die Vereinbarungen der Tarifparteien  - insbesondere bei Betriebsrentenbeziehern -  zeitnah umzusetzen und ihren Versicherten die Neuberechnung der Betriebsrente (Kontrollberechnung, Abgleich nach § 2 BetrVG) zuzuleiten.

Wir meinen, dass die VBL dieser Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag bislang rechtswidrig nicht nachgekommen ist.

In dem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht Karlsruhe wurde am 31.07.2012 verhandelt. Eine Entscheidung des Gerichtes liegt uns noch nicht vor.


Weitere Verhandlungstermine in Pilotverfahren zur Umsetzung der Tarifeinigung

Das Amtsgericht Karlsruhe hat in weiteren  von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren zur Neuberechung der Betriebsrente in Umsetzung der Tarifvereinbarung vom 30.05.2011 Verhandlungstermin auf

Ende Juli 2012

anberaumt.

Wie bereits mitgeteilt hatte das Amtsgericht Karlsruhe im Januar 2012 unsere ersten Klagen überraschend abgewiesen.

Das Amtsgericht hatte zwar den Anspruch der Klagepartei auf Neuberechnung der Betriebsrente im Grundsatz bejaht, es hat indessen die Auffassung vertreten, die Klagepartei habe gegenwärtig noch keinen Anspruch auf Neuberechnung der Betriebsrente.

Die Tarifeinigung der Tarifparteien vom 30.05.2011 sei in der Satzung der VBL noch nicht umgesetzt. Daneben seien von der VBL die technischen Vorrausetzungen für eine Neuberechnung der laufenden Betriebsrente noch nicht geschaffen.


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