Widerstand gegen die Überprüfungsberechnungen, Verfahrensstand

Der Widerstand der versicherten Arbeitnehmer gegen die Überprüfungsberechnungen der Zusatzversorgungskassen wächst.  Immer mehr versicherte  Arbeitnehmer bringen gegen die Überprüfungsberechnung/Vergleichsberechnung der Zusatzversorgungskassen eine Beanstandung aus.

Seitens der Zusatzversorgungskassen wird vornehmlich argumentiert, sie würden in den von ihnen ausgebrachten Überprüfungsvergleichsberechnungen zur Startgutschrift lediglich die Einigung der Tarifparteien vom 23.05.2011 umsetzen. Immer mehr versicherte  Arbeitnehmer sind indessen nicht bereit, diese Argumentation und die dahinter verborgene häufig massive Kürzung ihrer Rentenanwartschaften hinzunehmen.


Überprüfungsberechnungen der Zusatzversorgungskassen - Fristablauf droht.

Unsere Rechtsanwaltssozietät hat  zwischenzeitlich für eine Vielzahl von Versicherten gegen die von den Zusatzversorgungskassen generierten Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift eine förmliche Beanstandung ausgebracht.

Wir weisen aber nochmals darauf hin, dass die Zusatzversorgungskassen weitgehend für die Ausbringung von Einwendungen gegen die Überprüfungsberechnungen eine Beanstandungsfrist als Ausschlussfrist in ihren Satzungen ausgebracht haben (vgl. z.B. für die VBL: § 78 Abs. 3 VBLS).

Nach Ablauf der Ausschlussfrist können Einwendungen gegen die Berechnung der Startgutschrift nicht mehr berücksichtigt werden. Es droht dann ein voller Rechtsverlust.

Wir bieten deshalb nochmals unsere Dienste zur Wahrung Ihrer Rechte an, sofern eine Beanstandung noch nicht ausgebracht wurde.

Den Weg hierzu können Sie unverändert unter


Neuberechnung 2012: Ergänzender Hinweis zur Mandatierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aufgrund der Vielzahl der Anfragen hinsichtlich der Überprüfungsberechnungen haben wir unsere Mandatsbedingungen angepasst. Auf der Seite http://www.startgutschrift.de/ueberpruefungsberechnung2012 erhalten Sie die wesentlichen Informationen für eine Mandatserteilung. Wir bieten die Möglichkeit, uns direkt mit der Vertretung gegen die Zusatzversorgungskasse zu beauftragen. Alternativ können Sie zunächst eine Erstberatung (Gebühren 100 € inkl. MWSt.) beauftragen. 

 


Überprüfungsberechnung 2012: Was ist zu tun?

Wir hatten Sie  bereits  darüber unterrichtet, dass unsere Rechtsanwaltssozietät bereits erste Klagen für Versicherte gegen die „Überprüfungsbescheide“ der Zusatzversorgungskassen eingereicht hat. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.

a) Schriftliche Auftragserteilung/Vollmacht

Falls Sie ebenfalls zur Wahrung Ihrer Rechtsinteressen unsere anwaltschaftliche außergerichtliche und gerichtliche Vertretung wünschen, bitten wir Sie um ihre schriftliche Mandatserteilung durch Unterzeichnung und Rückübersendung der auf uns lautenden Vollmacht.

Wir benötigen diese Vollmacht auch zum Nachweis unserer Vertretungsberechtigung gegenüber den Zusatzversorgungskassen.

b) Informationsbogen

Aufgrund der Vielzahl der einschlägigen Verfahren bitten wir Sie um Ausfüllung und Rückübersendung unseres Informationsbogens mit Auftragserteilung.


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